Democracy and citizenship
Paul Bayzelon,
Elise Bernard
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Paul Bayzelon

Elise Bernard
Doctor of Law, Head of Studies at the Robert Schuman Foundation
Die EU hat sich im Bereich des Wirtschaftsrecht hauptsächlich auf den Verbraucherschutz und, mit der Finanzkrise, auf die Regulierung der Finanzmärkte, konzentriert.[4] Die Gesellschaft der europäischen Mitgliedsstaaten, die der antreibende Bestandteil des Marktes und die wichtigste Wertschöpfungs- Beschäftigungs- und Steuereinnahmequelle des europäischen Marktes sind, sind heute einem Flickenteppich von europäischen Regeln ausgesetzt. Die dadurch resultierende Normendichte schränkt vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) ein. Sie können die Freizügigkeit des Marktes nicht ausnutzen.
Die Kreation eines europäischen Wirtschaftsgesetzbuches, welches die bereits existierenden Regeln in einem einheitlichen und geordneten Gesetzestext zusammenfassen würde, würde nicht nur ein Panorama des bereits existierende europäische Wirtschaftsrecht zulassen, sondern auch einen besseren Ausblick auf den Normiserungsbedarf auf europäischer Ebene bieten, der für die europäische Geschäftswelt notwendig ist. Ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch im Sinne des REFIT Programmes[5], würde genauso komplexe wie ineffiziente Lösungen vermeiden.[6]
Ein solches Projekt zur Förderung der Erstellung eines europäischen Wirtschaftsgesetzbuches entspricht einer "bottom-up"-Logik; in einer Zeit, in der regelmäßig die "Regulierung von oben herab" kritisiert wird, haben nun Juristen und Wirtschaftsakteure die Initiative für ein gemeinsames Wirtschaftsrecht ergriffen -ganz im Sinne der Entwicklung der ‚Lex Mercatoria' durch Handelsleute im Mittelalter.[7] Die Wirtschaft und deren Regulierung besitzt einen besonderen Platz in der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten; in bestimmten Mitgliedstaaten werden Wirtschaftsrechtstreitigkeiten vor besonderen Wirtschaftskammern oder Wirtschaftsgerichten behandelt, die durch Fachrichter und durch nicht ordinäre Richter besetzt sind.[8]
I/ Das europäische Wirtschaftsgesetzbuch: Notwendig für die Stärkung des Binnenmarktes
A) Feststellung von Lücken im europäischen Recht und Heterogenität des nationalen Rechtes
Die Konstruktion der Europäischen Union ist geprägt vom Bestreben materielles, einheitliches Recht zu produzieren. Dies geschah seit dem EGKS-Vertrag durch den Erlass von Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen, Beschlüssen und nicht zuletzt durch die Rechtsprechung. Nichtsdestotrotz bleiben Rechtstexte und Rechtsprechung bezüglich der Wirtschaft schwer zugänglich und sind oft unverständlich für den europäischen Bürger.
Das Mosaik an Regelungen,[9] die nur in bestimmten Anwendungsbereichen greifen, setzt eine umfassende Kenntnis des europäischen Rechtes voraus; eine Kenntnis, über die der gewöhnliche Geschäftsmann, der keine eigene Rechtsabteilung besitzt, oft nicht verfügt.
Die Wirtschaftspraxis in Europa ist weitgehend von dieser fehlenden Vereinheitlichung betroffen. Das Wirtschaftsrecht umfasst mehrere Sachgebiete, die das Gesellschaftsleben unmittelbar beeinflussen. Es handelt sich um das Versicherungsrecht, das Insolvenzrecht, das Vollstreckungsrecht, das Bankrecht, das geistige Eigentumsrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Sozialrecht und das Steuerrecht.[10] In anderen Worten, das Wirtschaftsrecht ist ein Gebiet, welches nicht nur die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht umfasst, sondern auch die Regulierung unterschiedlicher Aspekte des Gesellschaftslebens: Seinen Rechtsrahmen, seine Akteure, die Güter und Dienstleistungen, die Materie des Gesellschaftslebens sind, und die Gesamtheit der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese unterschiedlichen Inhalte beeinflussen den grenzüberschreitenden Verkehr im Allgemeinen, das Wirtschaftswachstum der EU und auch das Gleichgewicht innerhalb der Eurozone.[11]
Schließlich sind Rechtslücken im europäischen Wirtschaftsrecht festzustellen, sowie eine offensichtliche Heterogenität zwischen nationales Rechtsordnungen.
Als Grund dafür sind zu allererst die Verteilung der Kompetenzen in den EU Verträgen zu nennen: [12] die Sachgebiete des Gesellschaftsrechtes fallen in verschiedene Kategorien von Kompetenzen. Zum Beispiel hat die Union die ausschließliche Zuständigkeit für das Kartellrecht,[13] während das Steuerrecht mehr oder weniger ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt.[14]
Nach dem Subsidiaritätsprinzip greifen –soweit keine europäischen Rechtsakte erlassen wurden- nationale Regelungen, die nicht zwangsläufig einer Harmonisierung zugute kommen. Beispielsweise ist die Gesetzgebung zu Unternehmensfusionen, die in jedem Mitgliedstaat anders ist, eine Problemquelle, wenn sich zwei KMU aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten zusammenschließen wollen um sich eine bessere Wettbewerbssituation zu sichern.[15]
Das europäische Wirtschaftsrecht bleibt demnach eines, welches unterschiedlich angewandt wird und als optionales Parallelrecht abgetan wird, während es doch, in einem gemeinschaftlichen Binnenmarkt, deutlich und wirksam sein sollte.
B) Die Notwendigkeit einer Sonderregelung für das europäische Wirtschaftsrecht
Es ist festzustellen dass sich die europäische Gesetzgebung, was die Marktregulierung angeht, vornehmlich auf die institutionellen Aspekte konzentriert hat.[16] Keine effektive Regulierung der Beziehung von Kaufmann zu Kaufmann oder von Gesellschaft zu Gesellschaft wurden bis heute auf europäischer Ebene erlassen.
Europäische Gesetzgebungsbemühungen, die sich an die Wirtschaftsakteure richten, haben bisher keine schlüssigen Ergebnisse erbracht.[17] Der Status der europäischen Gesellschaft[18] beispielsweise ist nur in wenigen Mitgliedsstaaten auf Begeisterung gestoßen. Ähnlich steht es um den Status der Europäischen Genossenschaft,[19] welche die europäische Identität und die Mobilität der Genossenschaften nicht zu kombinieren erreicht hat.
Im Rahmen der Anwendung des freien Warenverkehrs und des freien Personenverkehrs, beides Beispiele für einen Erfolg des materiellen Europarechts, muss sich die Gesetzgebung nicht nur dem Markt angleichen, sondern dem Alltag des Geschäftslebens. Es ist demnach notwendig, die Verbesserungsschwerpunkte auszumachen, die einen wahrhaft integrierten Markt ermöglichen.
Eine kodifizierte Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Wirtschaftsakteuren würde nicht nur die Möglichkeiten der Anwendung eines sicheren Rechtrahmens erlauben, sondern auch dem Schutz des grenzüberschreitenden Handels und grenzüberschreitenden Investments kleiner und mittlerer Unternehmen (hiernach KMU) dienen, die das Wesentliche der europäischen Wirtschaftsstruktur ausmachen.
Eine solche Kodifizierung wäre auch die Möglichkeit die Dynamik und die Qualität des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs zu bezeugen, und das europäische Projekt zu erneuern.
Um ein für die europäischen Bürger unzugängliches und unpädagogisches materielles Recht zu vermeiden, sollte der Kodifikationsprozess von Bürgerinitiativen und Fachleuten aus Wirtschaft und Juristerei ausgehen. Die Einbeziehung solcher Initiativen in die europäische Gesetzgebung hätte ebenfalls die Wirkung, die europäische Konstruktion den Bürgern näher zu bringen.
II/ Ein bürgerorientiertes europäisches Wirtschaftsgesetzbuch : Garant für eine Vertiefung der Europäischen Integration
A) Von Bürgern gemacht, für Bürger gedacht
Um den europäischen Binnenmarkt zu stärken und so die europäische Konstruktion zu erneuern, ist es angebracht, sich mit den Vorteilen und Nachteilen der Regulierungen auseinander zu setzten, die die Verhältnisse zwischen den europäischen Bürgern in jedem einzelnen ‚Ökosystem' der Zivilbevölkerung bestimmen.
Die Arbeit der Association Henri Capitant, die im Herbst 2016 verwirklicht wurde, präsentiert eine Bestandaufnahme des europäischen Rechtes in 12 Sachgebieten des Wirtschaftsrechtes: Das Marktrecht; das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs; das Gesellschaftsrecht; das Insolvenzrecht, das geistige Eigentumsrecht, das Sozialrecht; und das Steuerrecht.[20]
Dieses Werk, zu dem Valery-Giscard d-Estaing das Vorwort verfasste, wurde von 14 Juristen (Akademikern und Rechtsanwälten) der Associtation Henri Capitant[21] mit der Unterstützung der Fondation pour le Droit Contiental und dem Barreaux National, sowie dem Barreaux de Paris gefertigt. Dieses Werk ist der Grundstein einer Konsolidierungs-Dynamik der Eurozone und der engeren Zusammenarbeit zwischen den Gründerstaaten der EU.[22] Die Initiative genießt die Unterstützung der deutschen Universitäten von Münster, Bayreuth und Bonn und findet ebenfalls Beifall von italienischen Juristen.[23]
Dieses Werk beschränkt sich nicht nur auf eine Bestandaufnahme der bereits existierenden Regulierungen, es zeigt darüber hinaus Entwicklungslinien auf, die ein wahrhaft integriertes und kodifiziertes Wirtschaftsrecht auf europäischer Ebene erlauben würden.
Welche Mittel stehen uns zur Verfügung um dieses Bürgergesetzbuch zu erarbeiten?
Frankreich, Deutschland, Italien und Belgien sind Länder germanisch-romanischer Tradition, deren Rechtssystem zum Großteil auf kodifizierte Gesetzbücher gestützt ist. Es scheint angemessen, diese kontinentaleuropäische Tradition fortzuführen und die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechtes auf europäischer Ebene durch eine Kodifizierung voranzutreiben.
Es ist allerdings festzustellen, dass -auch wenn Europa Vertreter der germanisch-romanischen Rechtstradition und der Kodifizierung ist- die Beispiele von erfolgreicher Kodifizierung des Wirtschaftsrechtes nicht in Europa zu finden sind.
Die USA, Erben des angelsächsischen, ungeschrieben Rechtes, sind die ersten, die mit ihrem Uniform Commercial Code ihre Regulierungen bezüglich des Wirtschaftsrechtes einheitlich kodifiziert haben. Dies geschah auf die Initiative des American Law Institutes hin, welches 1923 gegründet wurde und Fachleute der Rechtswissenschaft (Richter, Professoren und Anwälte) zusammenbringt. Erstmals veröffentlich im Jahre 1952, ist dieses Gesetzbuch ein wichtiges Werkzeug im Alltag eines jeden Händlers und Gesellschafters in den USA. Es wurde von sämtlichen Staaten Nord-Amerikas angenommen und umgesetzt und wird noch heute als die größte "success-story" in der Geschichte der amerikanischen Rechtsordnung angesehen.[24]
Später hat auch die Organisation für die Harmonisierung des Handelsrechtes in Afrika, der alle französischsprachigen Länder Afrikas angehören, einen Verhaltenskodex erstellt, welcher Wirtschaftsregelungen und Rechtsprechungen der betroffenen Länder in einem gesammelten Dokument wiedergibt - der "Code pratique de OHADA".[25] Dieser Verhaltenskodex vereinfacht den Handelsaustausch zwischen den Staaten und grenzüberschreitende Investments, indem er den Unternehmen in genannten Aktivitäten Rechtssicherheit gibt. Dieser Kodex, der von einer Bürgerinitiative ausging, stellt einen echten Erfolg dar, da er eine Beschleunigung der Wirtschaftsentwicklung und einen integrierten Markt in den betroffenen Ländern ermöglichte.[26]
Beide Kodifizierungsprozesse wurden von einem gleichen "bottom-up" Bürgerwillen verwirklicht: von Bürgern ausgehend und später institutionalisiert. Eine solche Vorgehensweise sorgt für Erfolg und erweckt ein Zugehörigkeitsgefühl zu einem bestimmten geografischem und kulturellem Gebiet. Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Vereinigung von Völkern nicht aufgezwungen werden kann. Im Gegenteil, die Vereinigung resultiert vielmehr aus der Mehrzahl der individuellen Absicht, ein gemeinsames Staatsvolk zu bilden, einer gemeinsamen Regierung zu unterstehen und durch einen gemeinsamen Gesetzestext verbunden zu sein –ganz im Sinne der deutschen Reichseinigung im 20. Jahrhundert.
Die Vorteile einer Kodifizierung die von Fachleuten Recht und Wirtschaft ausgeht sind vielfältig. Es handelt sich vor allem um einen Gewinn an Verständlichkeit und Zugänglichkeit des Rechtes für die Bürger. Man kann hier ein Tendenz erkennen: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wird regelmäßig vervollständigt und gewährleistet so einen zusammenhängenden einheitlichen Text in dem die Regulierungen bezüglich des Wirtschaftsrechtes festgehalten sind.[27] In Frankreich wurde 2016 eine Reform des Vertragsrechtes vorgenommen um die Rechtsvorschriften für die Bürger verständlicher und zugänglicher zu machen,[28] während der Code des Relations entre le Public et l'Administration eine Bestandaufnahme enthält, die es den Bürgern erlaubt die Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen beizulegen. [29]
B) Ein einheitlicher Rechtsrahmen im Dienste der Bürger
1- Policy options (pros and cons) und Eigenschaften der Herausforderungen
Dem heutigen Stand der Dinge nach, ist die Erarbeitung eines solchen Wirtschaftsgesetzbuches eine der konkretesten Antworten auf die immer wiederkehrende Kritik, dass die EU zu weit von ihren Bürgern entfernt ist. Sie veranschaulicht ohne jeglichen Zweifel die europäische Konstruktion: der Gedanke dass Europa auf einem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen ruht.
Das Projekt des einheitlichen europäischen Wirtschaftsrechts ist nicht nur den Juristen nützlich, sondern soll ein Politikum sein, dass uns alle betrifft: Mitglieder der Zivilbevölkerung, Unternehmer, Studenten, Professoren, europäische und nationale Vertreter der Lokal-Demokratie, sie alle gewinnen etwas, wenn sich dieses Projekt verwirklicht.
Das Projekt eines europäischen Gesetzbuches stellt die Möglichkeit dar, alle europäischen Bürger zu einem gemeinsamen Vorhaben zu versammeln, zu dem jeder etwas beizutragen hat, um eine möglichst vollständige Bestandaufnahme der Geschäftswelt im Alltag zu gewährleisten. Das Projekt des europäischen Wirtschaftsgesetzbuches ist ein politisches Vorhaben, das die Idee eines Europas von und für die europäischen Bürger verwirklicht.
Die Aktionen des Kollektivs EuropaNova sind auf dieses Ziel gerichtet; EuropaNova steht für eine stabile europäische Konstruktion die im Stande ist, Krisen zu bewältigen und richtet sich gegen einen kleinstaatlichen und rückwertsgewandten Ansatz. Seit seiner Gründung hat sich das Kollektiv EuropaNova für ein bürgernahes Europa eingesetzt; die Erarbeitung des Wirtschaftsgesetzbuches wäre ein gemeinsames Vorhaben der Mitgliedstaaten in welches sowohl Bürger, als auch Institutionen mit einbezogen wären, es fördert demnach ein Bürgernahes Europa.
EuropaNova setzt sich dafür ein, die erzielten Erkenntnisse der oben genannten Professoren - und derer die sich ihnen anschließen - zu verbreiten, um Bestandaufnahmen der bereits existierenden Regelungen, die die Verhältnisse zwischen Wirtschaftsteilnehmern (von Multinationales Konzernen über KMU bis hin zu Start-up's) in der EU bestimmen, zu errichten. Langfristig handelt es sich darum - im Angesicht eines geschärften Blickes auf existierende und fehlende Regelungen - die Erschaffung eines zugänglichen Rechtsrahmens für die EU und die Eurozone anzustreben und letztendlich ein einheitliches konsistentes Steuersystem einzuführen.
Diese Vorhaben stellt das Recht in den Dienst der Bürger, um ein Europa, das seine Bürger zusammenbringt, wieder aufleben zu lassen.
Der Kodifizierungsprozess wird häufig als komplex und intransparent angesehen. Wenn man aber den Willen, Europa durch seine Bürger neu zu beleben, in den Mittelpunkt stellt, wird dieses Vorhaben, ein verbindendes Projekt werden, welches jedem Einzelnen -auch denen die weder Juristen noch Spezialist der europäischen Institutionen sind- die Möglichkeit gibt, an der Erarbeitung von Regelungen teilzuhaben, die ihn selber betreffen.
Heute stellt dieses Vorhaben eine konkrete Antwort für die Erneuerung der europäischen Konstruktion durch das Wirtschaftsrecht dar. Dieses Vorhaben ist freilich erst in seinen Anfängen aber es verfügt bereits über einen Zeitplan.
2- Ein Instrument des Ausschusses für europäisches Wirtschaftsrecht
Nachdem der Grundstein von der Association Henri Capitant gelegt wurde in Form der Bestandaufnahme des europäischen Wirtschaftsrechtes, wird der nächste Schritt die Erstellung eines Ausschusses für europäisches Wirtschaftsrecht durch die Staats-und Regierungschefs sein. Der Ausschuss sollte Juristen (Professoren, Anwälte und Richter) und Vertreter von Unternehmen enthalten. Dieser repräsentative Ausschuss würde den Kodifizierungsprozess anleiten und Gesetzesempfehlungen an die europäischen Institutionen richten.
Diese Experten würden das bereits existierende gemeinschaftliche Recht untersuchen, Ähnlichkeiten in nationalen Gesetzgebungen ausmachen und Regelungen, die wenig effizient sind ausmachen.
Vertreter von Unternehmen, ob Juristen oder nicht, können die Elemente hervorheben, die einen guten Innereuropäischen Handelsaustausch ermöglichen, aber auch jene, die einen solchen hindern. Durch die Beiträge der Unternehmensvertreter und Experten wird dieses Gesetzbuch für jedermann zugänglich gestaltet, ob er nun ein fundiertes Wissen in EU Recht hat, oder nicht.
In diesem Rahmen unterstützt EuropaNova die Association Henri Capitant, mit dem Ziel, eine Verbindung zwischen dem Wirtschaftsrecht und denen zu erschaffen, die von ihm alltäglich betroffen sind. Durch seine Arbeitsgruppe "Wirtschaftsrecht" und dessen regelmäßige Treffen verwirklicht EuropaNova die Annäherung zwischen Theoretikern und Fachleuten verschiedenster Sachgebiete.
Um für jeden zugänglich zu sein, sollte dieses Gesetzbuch die Form eines pädagogischen Arbeitsinstrumentes annehmen, und verständlich für alle Wirtschaftsteilenehmer sein. Im einzelnen sollte dieses Gesetzbuch -Sachgebiet um Sachgebiet- alle europäischen Regeln beinhalten, die das Gesellschaftsleben im Alltag bestimmen. Es sollte unbedingt in digitaler Form zugänglich sein, um sich den neuen Informations-Technologien anzupassen und europaweit jederzeit einsehbar zu sein.
Die Erarbeitung eines solchen Werkes wird den Beweis erbringen, dass ein Umfeld des Zusammentreffens innerhalb Europas immer noch existiert. Alle europäischen Unternehmen, ob klein oder groß, könnten so gleichermaßen am europäischen Gesellschaftsleben teilnehmen, und somit eine vertiefte europäische Integration vorantreiben.
Mit Blick auf den 60. Jahrestag der Römer Verträge, die ein Symbol der europäischen Einigung darstellen, ist es angemessen die Erschaffung des gemeinsamen Binnenmarktes zu würdigen und die Vereinfachung des intergemeinschaftlichen Handels in den Vordergrund zu rücken, so wie sie in den wichtigsten Entscheidungen des europäischen Gerichthofes erschienen ist.[30]
Wir laden demnach die europäischen Institutionen -vor allem das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, dazu ein, dieses Bürgervorhaben als Träger einer neuen europäischen Dynamik in Zeiten der Krisen und Zweifel zu begrüßen.
Wir laden das europäische Parlament dazu ein, die Modalitäten eines Ausschusses für das europäische Wirtschaftsrecht zu überdenken und sich dieses Vorhaben, welches dazu ausgerichtet ist die ‚Wirbelsäule' der europäischen Wirtschaftstätigkeit zu stärken, zu eigen zu machen.
[1] Seit der Vollendung des Binnenmarktes im Jahre 1992, ist der innergemeinschaftliche Handel von 800 Milliarden Euro auf 2800 Milliarden Euro angestiegen. In 1991 machte der innergemeinschaftliche Handel nur 12% des BIP der EU Staaten aus, in 2011 waren es 22%. Diese Zahlen entstammen dem Bericht der Kommission "20 Jahre Binnenmarkt" aus dem Jahr 2012.
[2] Nach der Abschaffung von Zöllen, mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung, würde eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechtes praktische Hürden abschaffen, welche noch heute den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen.
[3] Ähnlich und nicht identisch, da das Ziel nicht die formelle Gleichstellung ist, sondern vielmehr die wesentliche Gleichstellung der Wirtschaftsakteure.
[4] Matthias Lehmann 'Braucht Europa ein Handelsgesetzbuch' zu erscheinender Artikel in der nächsten Ausgabe der ZHR.
[5] KOM(2010) 543 final, KOM(2010) 746 final, das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ist eine Interinstitutionelle Vereinbarung, die das Ziel hat die europäische Regulierung zu vereinfachen und einen klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zu schaffen.
[6] Die jüngste Entscheidung des französischen Conseil d'État in der Angelegenheit CE Ass., 31 mai 2016 Jacob, n°393.881 im Bereich des Gesellschaftsrechts ist ein gutes Beispiel der Komplexität der gegenwärtigen Rechtslage. Der Conseil d'État musste dem europäischen Gerichtshof gemäß dem Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorlegen, ob eine erhobene französische Verfassungsbeschwerde gegen eine nationale Steuerregelung in die Rechte des Beschwerdeführers eingreift (eine der Bedingungen, die im Artikel 61-1 der französischen Verfassung vorgeschrieben sind) entspricht. Der Streitfall betraf das Verhältnis der nationale Steuer-Verordnung (II des Artikels 92 B und I_4 des Artikels 160 des französischen Steuer Gesetzbuches - Code Général des Impôts) mit der europäischen Regelung (Artikel 8 der Richtlinie 90/434/CEE) und deren Verfassungsmäßigkeit.
[7] Historisch wurde das Wirtschaftsrecht in Westeuropa, welches auf Grenzüberschreitenden Handel angewandt wurde, ab dem Mittelalter von Geschäftsleuten und 'Wirtschaftsrichtern' entwickelt; aus 'Lex Mercatoria' par ANA MERCEDES LÓPEZ RODRÍGUEZ School of Law, Department of Private Law University of Aarhus.
[8] Matthias Lehmann, op.cit., sieh zum Besitpiel die Tribunaux de commerce in Frankreich und Belgien und die deutschen Kammern für Handelssachen (spezielle formationen in Landesgerichten).
[9] Mehrere Richtlinie sind im Gebiet des Wirtschaftsrechtes auf europäischer Ebene erlassen worden, siehe z.B. die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr; die Richtlinie zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten; die Richtlinie 86/653/CEE zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter.
[10] Siehe "Der Europäische Aufbau im Wirtschaftrecht: Besitzstand und Perspektiven" Association Henri Capitant.
[11] Von 1995 bis 2012 hat sich der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr unter den Mitgliedstaaten der Währungsunion laut EUROSTAT um den Faktor 2,3 vervielfacht
[12] Siehe den Zuständigkeitskatalog in Artikel 2 des Vertrags über de Arbeitsweise der europäischen Union (hiernach AEUV).
[13] Artikel 3(b), 101 und 102 des AEUV.
[14] Die Zuständigkeit der Union im Hinblickauf das Steuerrecht ist beschränkt auf die Regelungen, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu sichern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Alle Entscheidungen, die das Steuerrecht betreffen müssen im Rat einstimmig angenommen werden. Siehe Artikel 110-113 des AEUV.
[15] Die Entscheidung Sevic. System AG (C-411/03) des europäischen Gerichthofes (hiernach EUGH) vom 13 Dezember 2005 illustriert dies. In diesem Fall handelte es sich um einen Vertrag, der zwischen einer Gesellschaft die ihren Gesellschaftssitz in Deutschland hatte und einer Gesellschaft die in Luxemburg angesiedelt war. Der Vertrag sah vor, dass die luxemburgische Gesellschaft aufgelöst würde und ihr Gesamtvermögen an die deutsche Gesellschaft übertagen würde. Allerdings sah das deutsche Recht ausschließlich Zusammenschlüsse von deutschen Gesellschaften vor, sodass der Zusammenschluss nicht im deutschen Handelsregister registriert werden konnte.
[16] Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden, die in der Verordnung (EC) n° 1/2003 des Rates vom 16 Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, formalisiert ist; die Abschaffung und das Verbot von innereuropäischen Zöllen oder Steuern mit.
[17] Hierzu sei gesagt, dass es eine umfangreiche Harmonisierungs-Bemühungen im Sachgebiet des Vetragsrecht mit der Lando Kommission gab die mit der Entwicklung der gemeinsamen Grundsäzte des europäischen Vertragrechtes beauftragt war. Diese Initiative führte unter anderem zu dem Grünbuch "Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen" KOM(2010) endg. , welches am 1. Juli 2010 veröffentlicht wurde; gefolgt von einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen (2011/2013(INI)).
[18] Verordnung n°2157/2001 vom 8 Oktober 2001, übertragen ins französische Recht von einem Gesetzt des 26. Juli 2005.
[19] Verordnung n°1435/2003 vom 22. Juli 2003.
[20] "Der europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht: Besitzstand und Perspektiven" Op. cit.
[21] Prof. Mireille Bacache, Prof. Martine Béhar-Touchais, Prof. Nicolas Binctin, Prof. Nicolas Cayrol, Prof. Philippe Dupuchot, Prof. Michel Grimaldi, Prof. Charles Gijsbers, Prof. Cyril Grimaldi, Prof. Nathalie Martial-Braz, RA Franck Le Mentec, Prof. Pauline Pailler, Prof. Sohpie Robin-Olivier, Prof. Philippe Pétel, Prof. Anne-Claire Rouaud.
[22] PHILIPPE DUPICHOT, " Du Brexit au Code européen des affaires ", Droit et Patrimoine, n°262, octobre 2016.
[23] Prof. Reiner Schulze, Prof. Jessica Schmidt et Prof. Matthias Lehmann avec Maître Alberto Saravalle (avocat au cabinet Bonelli Erede Papallardo) et Prof. Mauro Bussani.
[24] Uniform Commercial Code, Legal Information Institute, https://www.law.cornell.edu/ucc.
[25] Francis Lefebvre, 2013, 1re éd., sous dir. Barthélemy Marcadal, nouvelle édition parue le 05/10/2016.
[26] An dieses Model angelehnt ist auch die Gründung der Organisation für die Harmoniserung des Handelsrechtes in der Karibik hervorzuheben http://www.ohadac.com/article/3/ohadac-pour-un-droit-des-affaires-unifie-dans-la-caraibe.html
[27] Letzte Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urhebern und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für rechte und Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnemarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräts-und Speichermedienvergütung.
[28] Ordonnance n° 2016-131 du 10 février 2016.
[29] Ordonnance n° 2015-1341 du 23 octobre 2015.
[30] Nach ständiger Rechtsprechung, fällt jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten unter Artikel 30 des AEUV die "geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern"
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