Wir müssen die Haftung der Plattformen neu definieren, um unsere Europäischen Kreativen besser zu schützen

Democracy and citizenship

Axel Voss

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12. November 2018
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Axel Voss

MEP (DE, EPP), rapporteur of the European Parliament for the draft directive on copyright in the digital single market

Wir müssen die Haftung der Plattformen neu definieren, um unsere Europäischen Kr...

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Eines dieser Beispiele dürfte der fast uneingeschränkte Zugang zu Musik, Film, Dokumentationen, usw. sein. Weit vergessen sind die Zeiten, als man noch mit einem Aufnahmegerät vor dem Radio saß und wartete, dass endlich der Lieblingssong gespielt wurde und man ihn auf Kassette oder Tonband aufnehmen konnte. Oder als man im Musikladen in den LPs oder später CDs nach seiner Lieblingsauskoppelung suchte.

Mit der Entwicklung von Internet und dem Geschäftsmodell von Spotify oder Youtube und Co ist jeder Lieblingssong zu jeder Zeit verfügbar - und das sogar kostenlos (Youtube) oder gegen eine monatliche Gebühr (Spotify). Ein Klick genügt und der Gang zum Musikladen hat sich erübrigt. Heute ist quasi derjenige "altmodisch", der noch LPs oder CDs kauft - heute werden ganze Abende mit den von ihren Usern angelegten Playlists "gestreamter" Musik ausgefüllt. Der Zugang erfolgt zu jeder Zeit an jedem Ort grenzenlos.

Dies ist aus Nutzersicht sicherlich eine positive Entwicklung. Auch die Plattformen profitieren immens. Das Geschäftsmodell von Youtube, bei dem alle Nutzer nahezu alles hochladen und nutzen dürfen, ist so erfolgreich wie lange nicht und Google schafft es damit, sich eine Monopolstellung auf dem Markt zu sichern. Die Vermarktung der Nutzerdaten und der Verhaltensdaten sowie hohe Werbeeinnahmen durch die Attraktivität nahezu alles auf Youtube ansehen zu können, sind zu einem sehr lukrativen Geschäft geworden.

Was die meisten aber vergessen: Solange die Urheber der Musik, Filme und Dokumentationen etc. der Veröffentlichung auf Youtube und Co. nicht zugestimmt haben, dürften diese Werke gar nicht hochgeladen werden. Diese Uploads stellen Urheberrechtsverletzungen dar, verursacht durch den User, der das Video einstellt.

Aber nicht nur, dass diese Uploads rechtlich als Urheberrechtsverletzungen gewertet werden. Sie verursachen auch einen immensen Schaden, der die Existenz vieler Kreativer bedroht.

Denn die Künstler gehen oftmals leer aus. Die Lieder, die sie noch vor ein paar Jahren im Musikladen auf CDs verkauft haben, werden nun umsonst im Netz zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen fallen weg. Neue Einnahmen generieren sich allein auf Seiten der Plattformen, die mit der Zurverfügungstellung all dieser Videos riesige Gewinne einfahren - diese aber nicht oder so gut wie nicht und schon gar nicht fair mit den Künstlern teilen.

Was also entstanden ist, ist eine Wertelücke, eine Diskrepanz zwischen denen, die die kreativen Werke herstellen und denen, die damit Geld machen. Dieses so genannte Value Gap hat sich langsam aber sicher in der Onlinewelt etabliert. Je mehr Platz die großen Plattformen im Alltag der Nutzer einnahmen, desto grösser wurde es. "Plattformbetreiber" ist ein lukratives Geschäft geworden, Künstler hingegen bangen um ihre Existenz. Denn die Lukrativität ergibt sich vor allem daraus, dass die Gewinne mit Werken anderer gemacht werden.

Gesellschaftspolitisch ist das nicht hinnehmbar.

Rechtlich ist es allerdings schwierig geworden. Nicht nur, dass hier die bislang bestehenden Grenzen verwischt werden, ist zudem mit der sog. "eCommerce-Richtlinie" zur Entwicklung von Plattformen eine Grundlage geschaffen worden, die den Plattformbetreibern eine Möglichkeit bietet, sich ihrer Verantwortung für die Inhalte entziehen.

Das Value Gap hat jedoch nicht nur zwei Seiten; Plattformen und Künstler. Hinzu kommt nämlich die Tatsache, dass die meisten Plattformen auch US-amerikanische Unternehmen sind. Für uns Europäer heißt das, dass die Gewinne, die mit europäischen kreativen Werken generiert werden, zu großen Teilen in den USA gemacht werden.

Europäische kulturelle Vielfalt und Identität

Das Value Gap führt also zu einer fundamentalen Frage: Wie viel ist uns unsere europäische kulturelle Vielfalt und damit unsere europäische kulturelle Identität Wert?

Dies ist eine immens komplexe Frage insbesondere auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa, das sich politisch, rechtlich und wertebezogen als Einheit versteht, der Kulturraum aber unterschiedlicher nicht sein kann.

Natürlich sind wir stolz darauf, dass wir eine solche kulturelle Vielfalt in Europa haben, gerade das macht eben unsere europäische Kultur aus.

In der Konsequenz müssen wir deshalb - im Gegensatz zur USA - ein komplexeres Regelwerk für Europa akzeptieren. Wer Raum für kulturelle Eigenarten und unterschiedliche kulturelle Identitäten unserer europäischer Mitgliedstaaten erhalten will, wünscht und zulässt, muss auch akzeptieren, dass die sonst gewünschte europarechtliche Einheitlichkeit des Rechts und des Marktes hier seine Grenzen findet bzw. nachteilige Effekte hervorbringen kann.

Andererseits besteht die große Chance in Europa das neu entstehende Rechtsgebiet im Rahmen der Digitalisierung für den europäischen Markt wiederum einheitlich zu gestalten, dies gilt insbesondere im Hinblick auf das entstandene Value Gap.

Wenn wir nun unsere europäischen Kreativen schützen wollen, so müssen wir die Verantwortung der Plattformen neu überdenken. Denn diese profitieren bislang von dem Haftungsausschluss, der sich in der eCommerce-Richtlinie findet. Nach diesem Haftungsausschluss stellen die Plattformen nur die Infrastruktur für die Uploads zur Verfügung und müssten urheberrechtlich geschützte Werke erst dann von der Plattform entfernen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Das lädt ein zum "Missbrauch".

Die Urheberrechtsverletzungen

Eigentlich begehen die Nutzer durch ihre Uploads die Urheberrechtsverletzungen. Angesichts der unvorstellbaren Menge an Uploads und der Anonymität der Nutzer ist aber die Verantwortlichkeit rechtlich kaum mehr handhabbar bei Geschäftsmodellen, die geradezu dazu einladen, urheberrechtlich geschützte Werke (zur höheren Attraktivität der Plattformen und damit zu besseren Daten- und Werbegewinnen) hochzuladen.

Die Plattformen erzielen damit Riesengewinne und verstecken ihre Verantwortung hinter der urheberrechtlich ursächlichen Verletzungshandlung ihrer User und rechtlich hinter der eCommerce-Richtlinie.

Dies kann heutzutage so nicht mehr gelten. Auch Haftungsregeln bedürfen der Anpassung an die Digitalisierung. Derjenige, der mit seinem Geschäftsmodell zu Lasten Dritter Gewinne erzielt, muss auch in die Haftung genommen werden können. Die eCommerce-Richtlinie kann damit für solche "aktiven" Plattformen nicht mehr der rechtliche Maßstab sein.

Eine andere Interessengruppe bringt das Urheberrecht auch von einer anderen Seite in Gefahr, die sich auch politisch entsprechend einbringt: die "Digital-Gutmenschen"!

Die Digital-Gutmenschen

Diejenigen, die das Internet als grenzenlosen Raum sehen, der, dadurch, dass er eine weitere Dimension der Meinungsfreiheit eröffnet, kostenlosen Zugang zu allen Angeboten einfordert,

keinerlei "Überwachung" zulässt und somit auch keine Kontrolle darüber, was hochgeladen werden darf.

Zu Beginn des Plattformzeitalters (ca. 2005) war die Dimension, die Plattformen als Angebotsplattform für Beiträge aller Art bieten, und was dies für die künstlerischen Werke bedeutet, noch nicht abzusehen. Eine Haftung für Inhalte auf der Plattform wurde damals noch abgelehnt, daher der Haftungsausschluss in der eCommerce-Richtlinie. Die Entwicklung der Plattformen zu dem, wie wir sie heute kennen, rechtfertigt ein solches Verständnis nicht mehr. Sowohl die allgemeine Sicherheit als auch die massive Verletzung von Rechten Dritter erfordern hier ein Umdenken. Plattformbetreiber müssen zunehmend mehr Verantwortung dafür übernehmen, was sich auf ihren Plattformen abspielt - und das gilt eben nicht nur für Verabredungen zum Terror, "fake news" und "hate speeches", sondern auch für Rechtsverletzungen anderer Art und somit auch dann, wenn das Urheberrecht, und damit das Eigentumsrecht anderer Personen betroffen ist.

Das, was für uns alle der Datenschutz für personenbezogene Daten ist, muss das Urheberrecht für künstlerische Werke sein.

Wir können und sollten es auch nicht hinnehmen, dass die Kreativität einen geringeren wirtschaftlichen Stellenwert erhält, als die Plattformstruktur, die den weltweiten Zugang bietet. Das hat natürlich auch was mit Geld und Wertschöpfung zu tun. Europa kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir der Content-Kontinent sind, jedoch müssen wir feststellen, dass die überwiegende und außer Verhältnis geratende Wertschöpfung bei den Plattformen liegt. Zumal die derzeitigen Internet-Strukturen sich monopolartig entwickeln und damit eine Marktmacht existiert, die einseitig die Bedingungen diktieren kann. Das dürfen wir nicht zulassen.

Eigentlich könnten sich die Internet-Plattformen, die urheberrechtlich geschützte Werke allgemein zugänglich machen, und die Kreativindustrie Europas wunderbar ergänzen. Die einen kreieren die Inhalte und die anderen verbreiten sie durch ihre digitale Strukturen und Zugänge im Internet weltweit. Doch leider wird diese eigentlich ideale Symbiose dadurch gestört, dass diejenigen, die extrem viel Geld mit den kreativen Inhalten verdienen, diejenigen nicht fair bezahlen wollen, die diese Inhalte schaffen. Autoren, Musiker, Sänger, Dichter, Künstler, Schauspieler werden schlichtweg nicht beteiligt.

Dies gilt genauso für die Herstellungs- und Vermarktungsstrukturen, die das wirtschaftliche Risiko tragen, um den Werken von Autoren, Musikern, Sängern, Dichtern, Künstlern, Schauspielern Geltung zu verschaffen. Denn bisher sorgten die Verlage, Plattenlabels und Filmproduzenten für die Vermarktung und Verbreitung der kreativen Inhalte. Heute findet hingegen die (kostenlose) Verbreitung über die Internet-Plattformen statt. Das wird nicht folgenlos bleiben.

Die Quersubventionierung wenig erfolgreicher Produktionen durch sehr erfolgreiche Produktionen wird unterbleiben, wenn die Kreativen von ihren Ideen und Künsten nicht mehr leben können oder deren Vertriebsstrukturen nicht mehr funktionieren. Und wie wollen die Autoren, Journalisten, Musiker, Sänger, Dichter, Künstler, und Schauspieler etwas verdienen, wenn sie die (Presse-)Verlage, Plattenlabels und Filmproduzenten nicht hätten. Die Internet-Plattformen würden weiterhin zu ihren Lasten ihre Werke kostenlos im Internet verbreiten.

Wenn wir in Europa nicht anfangen, das künstlerische und kreative Eigentum und deren Vertriebsstrukturen zu schützen, wird es weniger künstlerische und schriftstellerische Vielfalt geben. Diese kreative Insolvenz sollten wir für Europa vermeiden!

Die Urheberrechtsreform

Die europäische Reform des Urheberrechts will auf diese entstandene Schieflage eine Antwort finden. Eine europäische Lösung ist deshalb von Bedeutung, da die aktuelle Rechtslage nicht mehr zur digitalen Welt und seinen neuen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich relevanter Werke passt. Und es hilft auch nicht, wenn wir dieses Thema den Mitgliedstaaten überlassen. Wir brauchen einheitliche europäische Regelungen, um unsere Werke innerhalb, aber auch außerhalb der EU effektiv zu schützen und wirtschaftlich zu verwerten. Die Wertschöpfung europäischer Inhalte muss deshalb auch in Europa stattfinden und darf nicht nur den Plattformen vorbehalten bleiben.

So wird in Artikel 13 dieser Reform die Frage aufgeworfen, wer eigentlich für die illegal hochgeladenen Werke verantwortlich sein soll. Hier kann es nur eine klare Antwort geben: die Plattformen, die mit genau diesen illegalen Uploads große Gewinne einfahren.

Wir wollen mit Artikel 13 der Reform erreichen, dass die Plattformen, die ihre Geschäftsmodelle auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, für diese auch bezahlen. Wir wollen daher eine Lizenzpflicht einführen, so dass die Rechteinhaber, nämlich die Künstler, auch fair für ihre Leistung entlohnt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Künstler weitgehend leer ausgehen.

Für solche Plattformen ist unsere Prämisse deshalb: mehr Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf ihren Plattformen. Damit nun nicht jede Internet-Plattform davon betroffen wird, die mitunter auch mal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf ihrer Plattform haben, haben wir nur die wirklich aktiven Plattformen unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung in Art. 2 definiert, die unter den Art. 13 fallen sollen. Danach sind nur Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte genau wissen.

Mit anderen Worten, der Großteil der im Internet existierenden Plattformen fällt gar nicht unter den Art. 13. Und dies selbst dann nicht, wenn sich dann doch mal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Für diese Plattformen gilt weiterhin das derzeitig existierende Recht, welches durch Art. 13 gar nicht verändert wird.

Das immer wieder vorgebrachte Argument, start-ups und kleinere Plattformen würden mit Art. 13 unter die Räder geraten, ist rechtlich kein stichhaltiges Argument. Genauso wie innovative und kleinere Restaurants alle Hygienevorschriften beachten müssen, kann es im Internet keinen rechtlichen Rabatt dafür geben. Da aber die Realitäten in der Digitalisierung oftmals anderen Zusammenhängen unterliegen, hat das Europäische Parlament vor seiner letzten Abstimmung am 12. September 2018 dennoch eine Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie eine Gewinnerzielungsabsicht im Text der Definition der Plattformen mit aufgenommen.

Dies war das Ergebnis eines "Polit-Hacks", der vor dem Sommer im Europäischen Parlament zu der Ablehnung der Mandatserteilung zur weitergehenden Verhandlung des Ergebnisses des Rechtsausschuss über die Urheberrechtsreform mit Rat und Kommission hätte führen sollen. Im ursprünglichen Text hatte das Parlament noch mit Art. 13 sog. Maßnahmen einführen wollen, um den Plattformen nach eindeutiger Zuordnung ihrer Verantwortung die Möglichkeiten zu geben, ihre Verantwortung besser managen zu können.

Daraufhin entbrannte eine Kampagne gegen Art. 13, die von den Großen Internet-Plattformen und Tech-Firmen durch Schlagworte wie Filter, Upload-Blocker, Zensurmaschinen initiiert wurde und durch die "Internetgemeinde" kritiklos in einer Heftigkeit übernommen wurde, die beispiellos war. Dies lässt nur erahnen, wie Internetgiganten möglicherweise zu jeder Zeit an jedem Ort politische Ergebnisse beeinflussen können. Auch wenn man dies alles für legitim erachtet, so bleibt mir nur darauf hinzuweisen, dass die "Internetgemeinde" m.E. insofern durch die Internet-Plattformen für ihre Zwecke missbraucht worden ist, weil die Internet-Plattformen sich eigentlich gegen ihre eigene Verantwortung richteten.

Das Leistungsschutzrecht

Dem schließt sich ein weiteres umstrittenes Thema der Urheberrechtsreform an: das sog. Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage und Nachrichtenagenturen. Kritiker dieses Rechts überbieten sich in ihren Argumenten.

Jedoch ist der Ausgangspunkt ähnlich wie der des Value Gaps. Große Plattformen verdienen mit den Presseartikeln und der dahinterstehenden Informationsbeschaffung anderer viel Geld, während die Verleger leer ausgehen, obwohl sie das wirtschaftliche und strukturelle Risiko tragen

Unbeantwortet bleibt dabei aber eine für uns fundamentale Frage: Wenn heute Journalismus weiterhin einen gesellschaftlichen oder gar einen demokratischen Wert hat - brauchen die Zeitungsverlage dann beim Übergang in die digitale Welt eventuell unsere politische Unterstützung? Und wenn ja, wie weit soll diese Unterstützung gehen?

Im Pressebereich hat sich die Lage in den letzten Jahren verschärft. Das ist höchst besorgniserregend, wo doch die Presse ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie und unserer Meinungsfreiheit ist. Die zunehmende Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit von einer großen Suchmaschine mit ihrer entsprechenden Marktmacht beunruhigt genauso wie sich die derzeitig abzeichnenden technologischen Möglichkeiten, nur noch auf seine Meinung zugeschnittene entsprechende Informationen/Meinungen zu kanalisieren, also die Möglichkeit die Meinungsbildung eines jeden durch entsprechende Vorauswahl zu manipulieren. Deshalb müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es den Presseverlegern, auch und insbesondere den kleineren Presseverlagen, ermöglicht, dieser Marktmacht besser auf Augenhöhe zu begegnen. Selbst die großen Presseverlage können dem allein nicht (mehr) widerstehen. Wenn die im Netz verfügbaren Presse-Artikel von den großen Suchmaschinen angepriesen und zum Teil auch zur Verfügung gestellt werden und damit dann die Gewinne erzielen, die eigentlich Leistungen der Pressearbeit sind und diese jedoch aber leer ausgeht, ist etwas extrem in Schieflage geraten. In der Konsequenz heißt das, dass die Urheber (Journalisten und Verlage) nicht angemessen vergütet werden und die Finanzierung der Presseverlage auf Dauer gefährdet ist.

Es gelingt den Verlagen nicht mehr, mit den mächtigen Onlineplattformen, die den Großteil der Werbeeinnahmen kassieren, Lizenzverträge für ihre Inhalte abzuschließen, also Geld von ihnen zu verlangen. Die Arbeit der Verlagshäuser ist jedoch wichtig für den Pluralismus, die Qualität der Information, die kulturelle Diversität, die Demokratie insgesamt.

Die Einführung zumindest eines sog. Leistungsschutzrechts für die Verleger wird damit unausweichlich. Das schärfere Mittel wäre natürliche eine Abgabenpflicht, die zum derzeitigen Zeitpunkt vielleicht noch nicht angemessen ist, um den Verlagen die eigene Gestaltung ihres Geschäftsmodells weiterhin zu ermöglichen. Dieses Verlegerrecht stellt einen effektiveren Rechtsschutz dar, um Presseinhalte vor unautorisierter Vervielfältigung und unautorisierter öffentlicher Zugänglichmachung in der digitalen Welt zu schützen und ihnen wieder ihren wirtschaftlichen Wert zuzuerkennen sowie (Presse-) Verlage den Filmproduzenten oder Plattenproduzenten gleichzustellen. Sie alle tragen die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für eine Struktur, die es den Kreativen erst ermöglicht, ihre Werke auch öffentlich zugänglich zu machen und damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Somit sind auch sie in einem digitalen Umfeld schutzwürdig

Das Leistungsschutzrecht soll damit unter anderem verhindern, dass Internetplattformen Teile von Presseartikeln kostenlos nutzen können. Ob das sinnvoll ist und funktioniert, ist umstritten. Doch bessere Ideen scheint es zur Zeit nicht zu geben.

Damit würden die Verleger auf eine Stufe gestellt mit Urhebern wie Filmproduzenten oder Rundfunkanstalten. Die Idee ist, sie auf Augenhöhe mit Onlineplattformen zu bringen. Das beträfe nicht nur Suchmaschinenbetreiber wie Google, sondern auch soziale Medien wie Facebook und Twitter oder Seiten, die Nachrichten aggregieren. Sie alle sollen zahlen für Inhalte, die Verlagshäuser und ihre Autoren produzieren.

Und es geht hierbei letztlich auch nur um die Möglichkeit, also das Recht dazu, den Onlineplattformen entgegenzutreten. Ob sie von diesem Recht Gebrauch machen, bleibt dann ihnen überlassen. Sie sollten es aber in Europa insgesamt weise nutzen.

Publishing Director : Pascale Joannin

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