Am 20. Mai wies der Europäische Gerichtshof die Klage der Betreiber der Gaspipelines Nord Stream 1 & 2, die Russland und Deutschland verbinden, ab. Die Klage bezog sich auf eine Richtlinie, die Gaspipelines, die Mitgliedsstaaten mit Drittländern verbinden, dem europäischen Wettbewerbsrecht unterwirft. Die beiden Unternehmen fühlten sich geschädigt, weil sie gezwungen sein würden, ihre Gaspipelines umzustrukturieren oder zu verkaufen. Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass sie nicht unmittelbar von der Richtlinie betroffen sind, da deren Anwendung und Verbindlichkeit von der Anwendung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten, in diesem Fall Deutschland, abhängen wird, die Ausnahmeregelungen gewähren können...
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