Der Rat nahm am 8. April ein fünftes Paket von Sanktionen gegen Russland an, das den Kauf, die Einfuhr oder den Transfer von Kohle ab August verbietet. Der Zugang von Schiffen unter russischer Flagge sowie von russischen und belarussischen Straßenverkehrsunternehmen zur Europäischen Union wird ausgesetzt. Restriktive Maßnahmen gelten für russische Einfuhren von Holz, Düngemitteln oder Alkohol sowie für Ausfuhren nach Russland im Bereich Industrie und Technologie, insbesondere bei Halbleitern. Der Rat verbot Transaktionen von vier der größten russischen Banken und erweiterte die Zahl der Personen und Unternehmen, gegen die sich die Sanktionen richten. Die Task Force "Einfrieren und Beschlagnahme", die für die Koordinierung der Umsetzung der EU-Sanktionen gegen russische und belarussische Oligarchen zuständig ist, meldete eingefrorene Vermögenswerte in Höhe von 29,5 Mrd. €, darunter Vermögenswerte wie Boote, Hubschrauber, Immobilien und Kunstwerke...
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