Am 22. Februar veröffentlichte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte seine Schlussfolgerungen für 2022. Diese richten sich an sieben Staaten, die das Verfahren für Kollektivbeschwerden akzeptiert haben: Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden. Sie betreffen Versäumnisse bei der Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter, der Kinderrechte, der Arbeitsrechte, der Rechte auf Wohnung und Zugang zur Gesundheitsversorgung oder der Rechte von Transgender-Personen...
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